Service

Schüler:innenvertretung (SV)

Als SV vertreten wir die Interessen der Schüler:innen an unserer Schule.

Mitglieder der SV sind alle Klassensprecher:innen der Klassen. Unterstützt werden wir von den SV-Lehrerinnen Frau Schynol und Frau Konar

Als SV engagieren wir uns in verschiedenen Bereichen:

Bei den regelmäßig stattfindenden SV-Sitzungen besprechen wir aktuelle Themen und suchen Wege, wie man Wünsche der Schülerschaft an der Schule umsetzen kann.

Mitglieder der SV nehmen auch an der Schulkonferenz teil, so können wir im Sinne der Schüler:innen mitbestimmen, welche Projekte oder Veränderungen an unserer Schule umgesetzt werden.

Wir planen regelmäßige Veranstaltungen wie zum Beispiel ein SV-Fußball-Turnier, eine SV-Disko und Aktionen wie das Valentinsrosenverschenken und den Nikolausbesuch.

Auch das Café am Tag der offenen Türen und der Kioskverkauf in den Pausen sowie die Ausleihe vin Spielgeräten wird von uns organisiert.

Wenn ihr Wünsche oder Ideen habt, sprecht eure Klassensprecher:innen an oder trefft eure/n Schulsprecher:in auf dem Pausenhof.

Eure Schüler:innenvertretung

Elternmitwirkung
 

Schulpflegschaft

Schulpflegschaftsvorsitz

Schuljahr 2024/2025:

1. Vorsitzender: Herr Krix (Kontakt gerne über das Sekretariat)

Stellverter:innen: Frau Lewis, Frau Baumeister

 

Landeselternschaft

http://www.le-rs-nw.de/

Förderverein der AER

Der Förderverein der August-Everding-Realschule wurde 2003 gegründet und umfasst 250 Mitglieder. Die Ansprechpartner erreichen Sie unter folgendem Kontakt.

 

1. Vorsitzende: Doreen Baumeister (8a)

2. Vorsitzende: Emel Tokucu (6c, 10a)

Kassenwart: Benedikt Schweiner (8a)

 

Warum sollte man als Eltern Mitglied im Förderverein werden?

Unser Ziel ist es, die Schüler während ihrer Schulzeit zu unterstützen und zu fördern. Die Einnahmen sollen vor allem zum Wohle der Schüler/Innen und zur Förderung von Schulmaterialien verwendet werden.

So werden z. Bsp. Ausflüge für die Sanitäter, Sporthelfer und Schulmediatoren finanziert. Weiterhin werden verschiedene Anschaffungen für die Schule getätigt.

Folgende Bereiche hat der Förderverein bisher unterstützt:

Schulische Veranstaltungen

- Zuschüsse zur Skifreizeit

- Ausflüge für Sanitäter   

- Theaterbesuch der Klasse 10

- Pokal Fußballturnier, sowie Ausflug der Gewinnerklasse

- Nikolausaktion

Musik

- Musikinstrumente und Zubehör 

- Förderung des Musikfestivals

Sport

- Materialien für den Sportunterricht

Sanitäter

- Erste-Hilfe-Ausstattung

- Bekleidung für die Schulsanitäter

Medien

- Material für die Schulbücherei

- Material für die Schülerzeitung

- Smartboards

 

In Zukunft werden auch Schüler mit besonderen Leistungen gefördert.

Mit Ihrer Hilfe können wir viel bewirken. Auch über Ihre Mitwirkung würden wir uns besonders freuen.

Eine Mitgliedschaft ist nicht langjährig verpflichtend, sondern kann jeder Zeit problemlos gekündigt werden. Ab einem Jahresbeitrag von 12 € können Sie Mitglied werden, aber auch einmalige Spenden sind willkommen.

Eine Beitrittserklärung und die Satzung des Fördervereins der AER stehen hier zum Download bereit.

 

Ansprechpartner des Fördervereins 

Neubesetzung im SJ 2023/2024

1. Vors.: Frau Baumeister

 

E-Mail: foerderverein.aer@gmx.de

 

Kontoverbindung Förderverein August-Everding-Realschule e.V. 

Bankverbindung: Sparkasse Bottrop 

IBAN: DE20 4245 1220 0003 5917 40 

Berufsorientierung und Berufswahlförderung

Konzept

Neben der Vorbereitung auf die Oberstufe (allgemein- oder berufsbildend) ist die Vorbereitung auf das Berufsleben eine wichtige Säule der Berufsorientierung an der August-Everding-Realschule. Dazu arbeiten wir eng mit der Bundesagentur für Arbeit zusammen.

Die konkrete Berufsorientierung der Schüler verläuft ab der Klasse 8 entlang der Standardelemente von KAoA (Kein Abschluss ohne Anschluss).

 

Ziele der Berufsorientierung

Die Berufsorientierung ist Inhalt aller Fächer. Dabei wird besonders Wert auf die Vermittlung übergeordneter Kompetenzen wie z.B. Pünktlichkeit, Stärken kennen und Verantwortung übernehmen gelegt. Für konkrete Inhalte siehe „schulinterner Lehrplan Berufsorientierung“.

Ziel der Berufsorientierung ist es, jede Schülerin/jeden Schüler unter Berücksichtigung ihrer/seiner persönlichen Neigungen, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten zur Bildung einer individuellen Perspektive für ihren/seinen weiteren schulischen oder beruflichen Werdegang zu befähigen.

 

Übersicht der Standardelemente

SBO 1 Qualitätsentwicklung, Erfahrungstransfer und Qualifizierung

SBO 2 Formen der Beratung

SBO 3 Strukturen an Schulen

SBO 4 Portfolioinstrument

SBO 5 Potenzialanalyse

SBO 6 Praxisphasen

SBO 7 Gestaltung des Übergangs

 

SBO 2 Beratung und Elternbeteiligung

In der Jahrgangsstufe 8 beginnen die Pflegschaftsabende mit einem gemeinsamen Auftakt zum Thema Potenzialanalyse. Die Träger der Potenzialanalyse, die Klassenlehrer sowie die Stubos nehmen an dieser Veranstaltung teil und informieren die Eltern über die Potenzialanalyse.

In Klasse 9 findet eine Informationsveranstaltung für Eltern und Schüler/innen der Jahrgangsstufe 9 statt. Eine Berufsberaterin (Frau Wittling) der Agentur für Arbeit Bottrop stellt die Angebote der Arbeitsagentur vor.

Eine zusätzlicher Elternabend findet in Klasse 10 statt. An diesem Abend stellen sich die weiterführende Schulen unseren Schülern bzw. Eltern vor.

Regelmäßig steht den Schülerinnen und Schülern eine Mitarbeiter/in der Bundesagentur als Ansprechpartner zur Verfügung.

Ein weiterer wichtiger Beratungsbaustein ist die Rückmeldung und Empfehlung aus der Potenzialanalyse.

Auch sind die Eltern u.a. eingeladen, an regelmäßigen Beratungsgesprächen teilzunehmen und der Auswertung der Potenzialanalyse beizuwohnen.

Darüber hinaus steht allen Beteiligten das Berufswahlbüro mit festen Sprechzeiten zur Verfügung.

 

SB 3 Schulische Strukturen

  • Curriculium
  • StuBO
    Der StuBo ist der Ansprechpartner für alle am Prozess Beteiligten.
    Frau Alis, Frau Apostolidis und Frau Slawitsch koordinieren Maßnahmen und sorgen für den Informationsfluss zu Angeboten.
  • Berufswahlbüro
    Im D-Gebäude  Raum D 0.02
    Sprechzeiten:
    Montag 2.Pause: Frau Apostolidis
    Dienstag 1.Pause: Frau Alis
    Freitag 2.Pause: Frau Slawitsch
    Termine zur Studien- und Berufsberatung bei einer Beraterin der Bundesagentur für Arbeit im Berufswahlbüro der Schule können über Fr.Slawitsch vereinbart werden.

 

SB 4 Portfolioinstrument

An der August-Everding-Realschule kommt der Berufswahlpass NRW zum Einsatz. Er begleitet die Schüler ab der Jahrgangsstufe 8 und über ihre Zeit an unserer Schule hinaus. Die Schüler nutzen dieses Portfolioinstrument, um einen Überblick über ihren Berufswahlprozess zu erhalten. Mit dem Berufswahlpass wird im Politikunterricht gearbeitet.

 

SB 5 Potenzialanalyse

In der Jahrgangsstufe 8 beginnen die Pflegschaftsabende mit einem gemeinsamen Auftakt zum Thema Potenzialanalyse. Die Träger der Potenzialanalyse, die Klassenlehrer sowie die Stubos nehmen an dieser Veranstaltung teil und informieren die Eltern über die Potenzialanalyse. In Zusammenarbeit mit einem externen Träger, z.Z. Gafög, wird die Potenzialanalyse eingeleitet und in den Räumlichkeiten des Gafögs durchgeführt und in der Schule im Anschluss ausgewertet. Die Klassenlehrer und/oder die StuBos begleiten den Prozess und nehmen nach Möglichkeit, unter Berücksichtigung des rechtlichen Rahmens, an ihm Teil.

 

SB 6 Praxisphasen

  • Berufsfelderkundungen
    Im zweiten Halbjahr der Klasse 8 erkunden die Schüler an drei Tagen verschiedene Berufe.
  • Dreiwöchiges Schülerbetriebspraktikum
    Im 9. Schuljahr absolvieren die Schüler nach den Osterferien ein jeweils dreiwöchiges Betriebspraktikum.
  • Langzeitpraktikum
    Schüler im Langzeitpraktikum gehen für den Zeitraum eines Schuljahres an zwei Tagen der Woche ins Praktikum und die übrigen drei Tage zur Schule.

 

SB 7 Übergangsphase

  • Bewerbungstraining mit der Barmer
  • Kooperation mit dem Berufskolleg Bottrop
  • Kooperation mit der Agentur für Arbeit Bottrop
  • Zusammenarbeit mit der Vocatium-Messe
  • Zusammenarbeit mit dem Betrieb Seepex

 

Links zur Ausbildung

www.jobbörse.de

Ausbildung und Karriere beim Land NRW 

Praktische Hinweise...

Krankmeldung

Im Falle einer Krankmeldung muss das betroffene Kind morgens vor Beginn des Unterrichts von einem Elternteil/ einer bzw. eines Erziehungsberechtigten telefonisch oder per Email im Sekretariat krankgemeldet werden.

Zudem ist eine schriftliche Entschuldigung hinten im Schulbegleiter bei dem Klassenlehrer/ der Klassenlehrerin unverzüglich beim nächsten Schulbesuch vorzulegen. 

Nach Einzelfallprüfung durch die Schulleitung können ärztliche Atteste zusätzlich verlangt werden.

Beurlaubung

Grundsatz:

Alle Schüler:innen unterliegen in NRW der allgemeinen Schulpflicht.

Eltern können Ihre Kinder nicht selbst von dieser Schulpflicht befreien!

 

Redchtlicher Hintergrund: BASS 12-52 Nr. 21

Auszug:

2.

Die Beurlaubungsanträge sind möglichst eine Woche vorher schriftlich an die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer bzw. - wenn mehr als 2 Schultage betroffen sind - an die Schulleitung zu richten. Die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern sind bei der Beurlaubung darauf hinzuweisen, dass der versäumte Unterrichtsstoff nachzuholen ist. Die Schule soll die Schülerin oder den Schüler dabei unterstützen.

3.

Eine Ausnahme von dem grundsätzlichen Beurlaubungsverbot unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne des Absatzes 1 möglich und, wenn nachgewiesen wird, dass die Beurlaubung nicht den Zweck hat, die Schulferien zu verlängern.

Insbesondere ist die Schließung des Haushaltes nicht als unumgänglich dringlich anzusehen, wenn sie nur den Zweck hat, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen.

Die Dringlichkeit der Beurlaubung muss besonders nachgewiesen werden.

Infektionsschutz

GEMEINSAM VOR INFEKTIONEN SCHÜTZEN

Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte

durch Gemeinschaftseinrichtungen

gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz

 

In Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen oder Ferienlagern befinden sich viele Menschen auf engem Raum. Daher können sich hier Infektionskrankheiten besonders leicht ausbreiten.

Aus diesem Grund enthält das Infektionsschutzgesetz eine Reihe von Regelungen, die dem Schutz aller Kinder und auch des Personals in Gemeinschaftseinrichtungen vor ansteckenden Krankheiten dienen. Über diese wollen wir Sie mit diesem Merkblatt informieren. 

1. Gesetzliche Besuchsverbote 

Das Infektionsschutzgesetz schreibt vor, dass ein Kind nicht in den Kindergarten, die Schule oder eine andere Gemeinschaftseinrichtung gehen darf, wenn es an bestimmten Infektionskrankheiten erkrankt ist oder ein entsprechender Krankheitsverdacht besteht. Diese Krankheiten sind in der Tabelle 1 aufgeführt.

Bei einigen Infektionen ist es möglich, dass Ihr Kind die Krankheitserreger nach durch- gemachter Erkrankung (oder seltener: ohne krank gewesen zu sein) ausscheidet. Auch in diesem Fall können sich Spielkameraden, Mitschüler/Innen oder das Personal anstecken. Nach dem Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die ,,Ausscheider" bestimmter Bakterien nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der festgelegten Schutzmaßnahmen wieder in eine Gemeinschaftseinrichtung gehen dürfen (Tabelle 2).

 

Bei manchen besonders schwerwiegenden Infektionskrankheiten muss Ihr Kind bereits dann zu Hause bleiben, wenn eine andere Person bei Ihnen im Haushalt erkrankt ist oder der Verdacht auf eine dieser Infektionskrankheiten besteht (Tabelle 3).

 

Natürlich müssen Sie die genannten Erkrankungen nicht selbst erkennen können. Aber Sie sollten bei einer ernsthaften Erkrankung Ihres Kindes ärztlichen Rat in Anspruch nehmen (2.8. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen und anderen ungewöhnlichen oder besorgniserregenden Symptomen). Ihr/-e Kinderarzt/-ärztin wird Ihnen darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet.

Gegen einige der Krankheiten stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Ist Ihr Kind ausreichend geimpft, kann das Gesundheitsamt darauf verzichten, ein Besuchsverbot auszusprechen. 

2. Mitteilunqspflicht 

Falls bei Ihrem Kind aus den zuvor genannten Gründen ein Besuchsverbot besteht, informieren Sie uns bitte unverzüglich darüber und über die vorliegende Krankheit. Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet und tragen dazu bei, dass wir zusammen mit dem Gesundheitsamt die notwendigen Maßnahmen gegen eine Weiterverbreitung ergreifen können.

 

3. Vorbeuqunq ansteckender Krankheiten 

Gemeinschaftseinrichtungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, über allgemeine Möglichkeiten zur Vorbeugung ansteckender Krankheiten aufzuklären.

Wir empfehlen Ihnen daher unter anderem darauf zu achten, dass Ihr Kind allgemeine Hygieneregeln einhält. Dazu zählt vor allem das regelmäßige Händewaschen vor dem Essen, nach dem Toilettenbesuch oder nach Aktivitäten im Freien.

Ebenso wichtig ist ein vollständiger Impfschutz bei Ihrem Kind. Impfungen stehen teilweise auch für solche Krankheiten zur Verfügung, die durch Krankheitserreger in der Atemluft verursacht werden und somit durch allgemeine Hygiene nicht verhindert werden können (2.8. Masern, Mumps und Windpocken). Weitere Informationen zu Impfungen finden Sie unter: www. impfen-info. de.

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Haus- oder Kinderarzt/- ärztin oder an Ihr Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

Tabelle 1 : Besuchsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten

·      ansteckende Borkenflechte (lmpetigo contagiosa) 

·      ansteckungsfähige Lungentuberkulose

·      bakterieller Ruhr (Shigellose)

·      Cholera

·      Darmentzündung (Enteritis), die durch EHEC verursacht wird

·      Diphtherie

·      durch Hepatitisviren A oder E verursachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatitis A oder E)

·      Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien

·      infektiöser, das heißt von Viren oder Bakterien verursachter, Durchfall und /oder Erbrechen (gilt . nur für Kindern unter 6 Jahren)

·      Keuchhusten (Pertussis)

·      Kinderlähmung (Poliomyelitis)

·      Kopflausbefall (wenn die korrekte Behandlung noch nicht begonnen wurde) 

·      Krätze (Skabies) 

·      Masern

·      Meningokokken-Infektionen

·      Mumps

·      Pest

·      Scharlach oder andere Infektionen mit dem Bakterium Streptococcus pyogenes Typhus oder Paratyphus

·      Windpocken (Varizellen)

·      virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.. B. Ebola)

 

Tabelle 2: Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Ausscheidung folgender Krankheitserreger

·      Cholera-Bakterien

·      EHEC-Bakterien

·      Diphtherie-Bakterien

·      Typhus-oderParatyphus-Bakterien .

·      Shigellenruhr-Bakterien

 

Tabelle 3: Besuchsverbot und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten bei einer anderen Person in der Wohngemeinschaft

·      ansteckungsfähige Lungentuberkulose

·      bakterielle Ruhr (Shigellose)

·      Cholera

·      Darmentzündung (Enteritis), die durch EHEC verursacht wird

·      Diphtherie

·      durch Hepatitisviren A oder E verursachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatitis A oder E) 

·      Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien 

·      Kinderlähmung (Poliomyelitis) 

·      Masern

·      Meningokokken-lnfektionen

·      Mumps

·      Pest

·      Typhus oder Paratyphus

·      virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z. B. Ebola)

 

Information in englischer Sprache:

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/Belehrungsbogen/belehrungsbogen_eltern_englisch.html

Elterninfo: 

Die AER-Erziehungsvereinbarung

Zur Schulgemeinschaft zählen Schüler, Eltern und Lehrer. Die Schule übernimmt neben der Unterrichtung der Schülerinnen und Schüler auch einen Teil der Erziehungsarbeit. Dafür folgt die Schule selbst gesetzten Zielen und vorgegebenen Schulordnungen. In der festen Überzeugung, dass schulische Arbeit nur in enger Zusammenarbeit mit dem Elternhaus nachhaltig wirksam werden kann, suchen wir den Kontakt zu Ihnen, um mit Ihnen zusammen eine Erziehungspartnerschaft zu gestalten. Auf der Grundlage eines offenen, ehrlichen und respektvollen Miteinanders treffen wir daher gemeinsam folgende Vereinbarungen:

Als Lehrerinnen und Lehrer sagen wir zu,

  • den Unterricht ordentlich vorzubereiten und ihn pünktlich zu beginnen und zu schließen,
  • uns an die Schul- und Hausordnung zu halten und konsequent zu handeln,
  • die Würde der Schülerinnen und Schüler zu achten,
  • Bereitschaft zum Gespräch mit den Eltern und Schülern zu zeigen,
  • für die Belange der Schüler offen zu sein, Verständnis zu zeigen für die oft schwierigen Ausgangssituationen vieler Jugendlicher und ihnen im Rahmen unserer Möglichkeiten Hilfen anzubieten,
  • Schülerleistungen angemessen und durchschaubar zu bewerten,
  • die Eltern über den Leistungsstand, das Arbeitsverhalten, das Sozialverhalten und über die persönliche Entwicklung ihres Kindes rechtzeitig und angemessen zu informieren,
  • den Unterricht so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler eine möglichst gute Ausbildung erhalten.
  • durch Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen inhaltlich und methodisch Lernstandards zu sichern

Als Schülerinnen und Schüler sagen wir zu,

  • pünktlich für den Unterricht bereit zu sein, 
  • benötigte Unterrichtsmaterialien mitzubringen,
  • den Schulbegleiter stets dabei zu haben und ihn sorgfältig u. vollständig zu führen,
  • dem Unterricht ruhig und aufmerksam zu folgen, und mitzuarbeiten, Regeln einzuhalten und Anordnungen zu befolgen,
  • Hausaufgaben und andere Aufgaben zuverlässig und sorgfältig zu erledigen,
  • keine körperliche Gewalt anzuwenden und zu dulden,
  • andere nicht mit Schimpfwörtern oder abwertenden Äußerungen zu kränken oder zu verletzen,
  • höflich, freundlich und hilfsbereit mit allen in der Schule umzugehen,
  • das Eigentum anderer und der Schule zu respektieren, 
  • selbst aktiv für Sauberkeit und Ordnung zu sorgen,
  • Sportbekleidung nur zum Sportunterricht zu tragen,
  • auf Kleidungsstücke zu verzichten, die einen Blick auf Bauch oder Unterwäsche freigeben. (Leggings dürfen nur in Kombination mit einem deutlich gesäßbedeckenden Kleidungsstück getragen werden.)
  • auf Merkmale extremer politischer Gesinnungen, wie zum Beispiel Springerstiefel, zu verzichten.

Als Eltern sagen wir zu,

  • dafür Sorge zu tragen, dass unsere Kinder ausgeschlafen zur Schule kommen, gefrühstückt haben und ein Pausenbrot und ein Getränk dabeihaben,
  • dass er/sie angemessen gekleidet ist,
  • dafür zu sorgen, dass die Kinder regelmäßig Hausaufgaben anfertigen, die erforderlichen Materialien mit zur Schule bringen und diese in einem ordentlichen Zustand sind,
  • zu Hause für einen ruhigen Arbeitsplatz zu sorgen,
  • dass wir unser Kind dazu anhalten, den Schulbegleiter sorgfältig und vollständig zu führen.
  • die Inhalte des Schulbegleiters regelmäßig zur Kenntnis zu nehmen und dieses durch unsere Unterschrift schriftlich zu bestätigen.
  • die schriftliche Entschuldigung bei Erkrankung unseres Kindes innerhalb einer Woche nach dessen Rückkehr zur Schule vorzulegen.
  • für die Lehrer erreichbar zu sein, den Kontakt zur Schule zu suchen und Informations- und Gesprächsangebote der Schule (Pflegschaften, Sprechtage, themengebundene Elternabende) wahrzunehmen,
  • bei Fehlverhalten der Kinder gemeinsam mit der Schule Lösungen zu suchen,
  • dass Fragen und Beschwerden unter Einhaltung des Dienstweges (Fachlehrer / Klassenlehrer / Schulleitung) erfolgen,
  • auf die Einhaltung der Schulpflicht hinzuwirken und bei Beurlaubungswünschen die gültigen Rechtsvorschriften und Erlasse (vgl. BASS, Stand 01. 04. 2014, Teil 3, 12 - 52 Nr. 21 Beurlaubung) zu beachten.

 

©AER 2024. Alle Rechte vorbehalten.

August-Everding-Realschule I Gorch-Fock-Str. 21 I 46242 Bottrop I 

Tel. 02041-773320 I Email. august-everding-realschule@bottrop.de

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