Krankmeldung
Im Falle einer Krankmeldung wird das betroffene Kind morgens vor der Schule von einem Elternteil/ einer bzw. eines Erziehungsberechtigten telefonisch im Sekretariat krankgemeldet.
Zudem ist eine schriftliche Entschuldigung hinten im Schulbegleiter bei dem Klassenlehrer/ der Klassenlehrerin unverzüglich beim nächsten Schulbesuch vorzulegen.
Vor und nach den Ferien (auch Pfingstferien) sowie ab Klasse 8 bei krankheitsbedingt versäumten Klassenarbeiten ist ein ärztliches Attest einzureichen.
Beurlaubung
BASS 12-52 Nr. 21
Auszug:
2.
Die Beurlaubungsanträge sind möglichst eine Woche vorher schriftlich an die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer bzw. an die Schulleitung zu richten. Die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern sind bei der Beurlaubung darauf hinzuweisen, dass der versäumte Unterrichtsstoff nachzuholen ist. Die Schule soll die Schülerin oder den Schüler dabei unterstützen.
3.
Eine Ausnahme von dem grundsätzlichen Beurlaubungsverbot unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne des Absatzes 1 möglich und, wenn nachgewiesen wird, dass die Beurlaubung nicht den Zweck hat, die Schulferien zu verlängern.
Insbesondere ist die Schließung des Haushaltes nicht als unumgänglich dringlich anzusehen, wenn sie nur den Zweck hat, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen.
Die Dringlichkeit der Beurlaubung muss besonders nachgewiesen werden.